Kita-Platz einklagen - Wir helfen Ihnen

Das Rechtsanwaltshonorar ist für Sie als Mandant ein wichtiges Thema. Wir möchten, dass Sie vollständige Klarheit über mögliche entstehende Kosten haben. Deshalb besprechen wir mit Ihnen vor jeder Mandatserteilung die Kosten in aller Offenheit.

Bei der Geltendmachung Ihres Rechtsanspruches berechnen wir unserer Honorar grundsätzlich nach den gesetzlichen Regeln des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Da bei einem positiven Verfahrensausgang gesetzlich sämtliche Kosten vom Gegner getragen werden müssen, wäre das Verfahren bei einem positiven Verfahrensausgang für Sie kostenfrei.

Insofern Sie lediglich eine rechtliche Erstberatung Ihres speziellen Falles wünschen, kommen wir dem gerne nach. Bitte beachten Sie dabei jedoch, dass nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz für eine Erstberatung eine Gebühr in Höhe von 190 EUR (netto) fällig wird. Bei einer weiteren Zusammenarbeit fallen die Kosten der Ersberatung selbstverständlich nicht an.

Gerne überprüfen wir auch in Ihrem Interesse, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten des Verfahrens übernimmt.